Ist es rechtmäßig dass ein Inkassobüro abgetretene Forderungen im Schuldnerverzeichnis der Schufa eintragen lässt?
Konkreter Fall:
Uralte Forderung aus 1994 der Firma Schöpflin, die später von der Quelle AG/GmbH übernommen wurde.
Vollstreckungstitel-Inhaber ist nach wie vor die Firma Schöpflin. Das Inkassounternehmen darf laut Urkunde Forderungen einziehen, ist aber scheinbar nicht der neue Inhaber des vollstreckbaren Titels und hat im eigenen Namen die Schulden bei der Schufa eintragen lassen.
Update: Die Forderung ist mittlerweile beglichen und steht auch als "erledigt" in meiner Schufa Auskunft.
Die Fa. Schöpflin/Quelle hatte die titulierte Forderung nicht bei der Schufa gemeldet.
Quelle ist in Insolvenz (scheinbar noch immer nicht abgewickelt) und hat die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft. Der Insolvenzverwalter hatte die (uralt)Forderungen seinerzeit aus der Insolvenzmasse von Quelle freigegeben.
Bei der ganzen Sache ist, um es galant auszudrücken, der Wurm drin. Es gibt zig Seiten im Internet, die über ähnliche Fälle berichten. Wer Zeit und Lust hat, der kann mal unter https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47690-Kaufhaus-GmbH nachschauen.