Hallo, wie sieht es mietrechtlich aus, wenn in Deutschland das Gasembargo bzw. Es Von russischer Seite zu einen Gaslieferstopp kommt? Als private Vermieterin, die selbst in einen Vierparteienhaus mit zentraler Gasheizung wohnt und drei Wohnungen im Haus ( junges Paar, eine Mama mit Sohn und an ein älteres Paar) hat, muss ich für die Mieter Alternativen schaffen? Wenn im Normalfall die Heizung ausfällt haben die Mieter selbstverständlich Anspruch auf Mietminderung und ich muss den Schaden beheben. Doch wie sieht es in dieser speziellen, politischen Situation aus? Grundsätzlich wäre es ja kein Defekt, Schaden oder Mangel, wenn es ggf an Gas fehlt um zu heizen oder warmes Wasser zu produzieren. Es wäre entweder eine politische Entscheidung auf EU-Ebene oder eine Entscheidung aus Russland. Beiden Entscheidungen wäre man als Privatperson ohne wenn und aber ausgesetzt. Was besagt das Recht bzw. Ist es sinnvoll Vorkehrungen zu treffen und Vll kleine elektostandheizungen zu kaufen u ggf den Mietern zur Verfügung stellen? Vielen Dank