Seit 2015 werden von Deutchland, Österreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, Frankreich und der Schweiz (hier nur für den EuroAirport Basel) Ausnahmegenehmigungen für jeweils sechs Monate erteilt, durch die systematische Binnengrenzkontrollen legitimiert werden.
Im Schengenvertrag ist explizit vereinbart, dass ein Aussetzen des Schengener Abkommens nur ausnahmsweise und in keinem Fall über Jahre erfolgen darf.
Vielen Dank!