Ich habe vor kurzem eine Schülerin für den Einzelunterricht in Mathe bekommen. Anfangs habe ich sie so behandelt wie jede andere auch. Locker und freundlich, aber mit der nötigen Distanz. In den Pausen oder vor und der Nachhilfe haben wir uns auch privat unterhalten (das mache ich mit allen, weil ich einfach nett sein will und gerne Leute kennenlerne). Aber mit der Zeit habe ich gemerkt, dass ich mich schon ein wenig in sie verknallt habe. Sie ist ein sehr kluges Mädel, mit verschiedensten Interessen und sehr reif. Sie ist politisch sehr interessiert, hat ein sehr gutes Allgemeinwissen und eine sehr freche Klappe, also alles, was ich an einer Frau toll finde. Sie ist erst 17 Jahre alt. Genaugenommen ist sie erst vor ein paar Wochen 17 geworden. Sie hat mir jetzt vor kurzem erzählt, dass sie in mich verknallt ist und sich auch gern mehr mit mir vorstellt als nur Nachhilfe. Wie sieht die rechtliche Lage genau aus? Ich weiß, dass im Prinzip das kein Problem wäre, da sie 17 ist und ich 25, aber wie ist das mit dem Abhängigkeitsverhältnis?

Da sie meine Nachhilfeschülerin in einer Nachhilfeschule ist, besteht doch eine Art Abhängigkeitsverhältnis, oder? Ich bin mir da nicht sicher und würde mich freuen, wenn mir jemand erklären könnte, wie da die rechtliche Situation ist.