Hast du eine Vollkaskoversicherung? Ich meine, die muss immer als erstes leisten, aber ansonsten die Frage: haben du oder deine Bekannte eine Rechtschutzversicherung? Falls ja, solltet ihr einen Anwalt befragen/einschalten.
Soviel mir bekannt ist muss eine Privathaftplicht auch für Schäden an Autos aufkommen, wenn sie von einem Fußgänger oder Radfahrer verursacht werden, zum Beispiel wenn jemand mit einem Kinderwagen oder sprerriges tragend Kratzer verursacht. Fragt sich natürlich, ob der Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde, denn eine Mauer kann man sehen und stößt dann die Tür nicht derart auf, dass ein großer Schaden entsteht.