Hallo!
Während meiner Abwesenheit ist es in meiner Wohnung zu einem von mir zu verantwortenden "Wasserfluß" gekommen, der auch die unter mir liegende Mietwohnung erreichte. Der Mieter rief die Feuerwehr, die meine Tür aufbrach und das Wasser in der Wohnung abstellte. Als ich ca 2 Stunden nach dem Notruf nichtsahnend nach Hause kam, ließ die Polizei gerade notdürftig ein neues Schloß einbauen.
Die Sicherheitsfirma, die nun meine Tür reparierte, sagte mir, daß die Tür garnicht hätte aufgebrochen werden dürfen, da der Haupthahn des Hauses (15 Mietparteien) im Keller erreichbar war und hätte abgestellt werden können. Nur im Falle von Gefahr im Verzuge, wie zB bei Brand oder wenn eine hilflose Person in de Wohnung vermutet würde, hätte aufgebrochen werden dürfen oder wenn ich spät abends immer noch nicht zurück und auch nicht erreichbar wäre, hätten sie aufbrechen dürfen, um den anderen Mietern wieder das Wasser anstellen zu können. - so die Firma.
Hat die Firma Recht? Wer kennt Paragraphen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Kann ich unter den gegebenen Umständen die Kostenfestsetzung für die Einsätze sowie den Schlüsseldienst zurückweisen und die Erstattung der Türreparatur einfordern?