Nicht immer hat die Mehrheit recht! Auch wenn hier viele der Meinung sind, dass eine sog. "Notdurft" wie einem "Notstand" gleichzusetzen wäre und deshalb der Kneiper eigentlich kein Geld für die Benutzung der Toilette von "Nichtgästen" verlangen dürfte, ist die Rechtslage eine völlig andere.

Der Kneiper/Hotelier/Gastronom hat das Hausrecht und kann jederzeit bestimmen, wen er in sein Haus lässt und insbesondere wer auf seine Toilette darf. Gerade bei stark frequentierten Belegenheiten ist die Reinhaltung der Toiletten, die eigentlich für seine Hausgäste gedacht sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Deshalb kann jeder Gewerbetreibender nach seinem Ermessen festlegen, ob er überhaupt "Fremdpersonen" auf seine Toilette lässt und wenn ja, wieviel er dafür nimmt. Wenn er sicherstellen möchte, dass seine Hausgäste eine zu jeder Zeit ordentliche Toilette vorfinden, ist der Aufwand für die Reinigung und Desinfektion deutlich höher und er kann über die Preisgestaltung eine gewisse "Selektion" vornehmen. Auch wenn hier einige meinen, sie würden einen solchen "laden" nicht mehr betreten, dann muß jeder sich fragen lassen, wenn er in einem Haus wohnt und plötzlich am Tage 10,20 und mehr Personen seine persönliche Toilette nutzen wollen, ob sie dass ohne Meckern oder dergleichen hinnehmen würden. Also immer schön fragen und höflich einen Obulus dort lassen. Am besten die Toilette som verlassen, wie man sie selber vorfinmden möchte, dann braucht man mit den Kneipern auch gar nicht diskutieren. Die Kneiper erlben tagtäglich nur etwas anderes und das ist es was sie zwingt, über Konditionen die "Nachfrage" zu begrenzen. In einer Großstadt wie in Berlin, ist es für jeden Kneiper sogar ratsam genau zu prüfen, wer seine Toilette besucht, weil der Drogenkonsum eine nicht zu unterschätzende tagtägliche Situation darstellt. Es ist keine Seltenheit, dass in einigen renomierten Fastfood-Ketten, alle 10 Minuten die Toiletten auf Drogenuntensilien und -gebrauch überprüft werden müssen. Also ihr seht, die Wirklichkeit hat viele Facetten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.