Hallo, ich befinde mich gerade in meiner Ausbildung zur Rechtskanzleiassistentin. Dennoch würde ich danach vielleicht gerne Medizin studieren. Ich habe mich schon erkundigt, man benötigt eine Studienberechtigungsprüfung. (Land: Österreich)
Man muss dafür das 20. Lebensjahr vollendet haben und „kann eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen“.
Da meine Ausbildung ja nun garnichts damit zu tun hat, kann ich auch damit zur Studienberechtigungsprüfung antreten oder wie sieht das aus?! Brauche ich vorher z.B. ein Praktikum in diesem Bereich?!
Weiß da jemand von euch genaueres?! Wäre sehr dankbar!
LG