Und zwar ich hab in Zukunft vor ein Autohaus zu eröffnen nach der Gewerbeverordnung § 38.

Nun steht darin das fachliche und persönliche Eignung erst einmal da sein muss.

Würde dafür zwecks Kreditentscheidung eine Ausbildung erstmal zum Automobilkaufmann danach Betriebswirt anstreben oder eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker danach Meister.

Wie sieht es aus, hat wer von euch eine Ahnung & kann mir das ein wenig detailliert im Überblick erklären?