Kaufrecht bei Minderjährigen...

Guten Abend, und ich bitte gleich mal um Entschuldigung für den etwas länger gewordenen Text !

Zur Vorgeschichte: Ich bin 16 jahre alt und wollte mir bei Mediamarkt / Saturn ein Smartphone kaufen. Alles schön und gut, war mir sicher, dass das natürlich ohne jegliche Komplikationen verlaufen wird. (das Geld ist ja schließlich meins, ich habs selber gespart). Das verpackte Gerät war in einem Glasschrank eingesperrt. Ich habe einen Verkäufer aus der Abteilung gebeten, mir das Smartphone im Wert von 400 € zu "geben", damit ichs an der Kasse bezahlen kann. (kein Vertrag, direkt per Barzahlung).

Doch dann kam die böse Überraschung: als Minderjähriger dürfe ich mir kein "hochwertiges Smartphone" kaufen. Jedenfalls nicht ohne Einverständnis meiner Eltern. Oder ich solle mir einen 18-Jährigen suchen, an den er es dann aushändigt. (was ich banalerweise am Ende auch getan habe) Das unnötige "Einverständnis" hatte ich sogar mündlich von meiner Mama , also wo ist denn das Problem?!? Ich habe den Chef herbestellt, damit er mir diese Unverschämtheit erklären durfte. So jetzt kommt der Fun-Part:

Aufgrund der Tatsache, dass Sie noch nicht volljährig sind, riskieren wir, dass wir das Gerät nicht mehr als Neuware verkaufen können und auf diese Weise viel Geld verlieren, wenn sie das Gerät wieder zurückgeben.

Bitte?! Natürlich bringe ich ein defektes Gerät zum Umtausch zurück. Das nennt man doch Garantie?! Und sowas darf man sich vom ABTEILUNGSCHEF anhören??? Pure Inkompetenz in meinen Augen, da überhaupt kein Grund. Jetzt die Frage: WELCHES Gesetz verbietet einer minderjährigen Person vom EIGENEN Geld LEGALE Sachen zu kaufen? Oder hat MediaMarkt so viel Geld dass es keins braucht? Die Rechtslage ist doch eindeutig?! **

Der Taschengeldparagraph besagt nämlich, dass bei Minderjährigen zwischen 13 bis einschließlich 17 jahren Kaufverträge als wirksam gelten, auch ohne Einwilligung der Eltern, wenn das Geld frei zur Verfügung gestellt wurde, sprich Geschenke, selbst verdient, usw.**

Gibts hier Rechtsexperten, die mir entweder Recht geben können oder mich doch eines Besseren zu belehren wissen?

MfG

Wirtschaft, Recht, Kaufvertrag, minderjährigkeit
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