Moin, ich komme in den genuss eine vermögensauskunft machen zu dürfen. Ich zahle zwar jeden Monat schon einen Betrag durch mein P-Konto ab, da ja alles was über die 1250€ geht gefändet wird, aber das geht den herren wohl nicht schnell genug. Ich wohne momentan mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (wir stehen beide im Mietvertrag)

Nun zu meinen Fragen genau genommen 2 Fragen:

  1. Kann es passieren dass der Gerichtsvollzieher Sachen meiner Freundin pfändet? Ich meine es gibt z.b. eine PS4 in der Wohnung und selbst ein paar 100€ Bargeld befinden sich hier, die meiner Freundin gehört, was sie aber nicht nachweisen kann, da sie keinerlei Quittungen oder Kaufbelege besitzt. Was ist wenn der Gerichtsvollzieher einfach davon ausgeht, dass es meine ist? Btw kommt der überhaupt in die Wohnung und guckt sich das an, oder reicht es wenn ich sage "ich hab nix" und die vermögensauskunft abgebe?
  2. Kann mir eigentlich noch etwas weggenommen werden? Also klar wenn ich jetzt was super wertvolles besitzen würde könnte es gefändet werden aber dem ist ja nicht so. Ich meine eher vom Gehalt oder ähnliches. Ich meine ich habe zwar den monatlichen Freibetrag aber wohne ja in einer Wohnung mit meiner Freundin zusammen, kann es sein dass der Gerichtsvollzieher sagt, dass ich aufgrund des Zusammenlebens etwas von meinem noch übrig bleibenden Freibetrages abdrücken muss? (Meine Freundin bekommt momentan Krankengeld, falls das wichtig ist)