Eher dort, wo man nicht damit rechnet. Ich habe zufällig bei studisonline Kontakt zu einer Bodybuilderin bekommen. Auf der FIBO habe ich bei einigen mitgekriegt, dass sie gerne mal lose chatten, wenn es nicht schräg ist. Meine Freundin macht auch Bodybuilding und wird auf Facebook mitunter von sehr komischen Gestalten angeschrieben. Ihr ist da eher die Lust vergangen. Es gibt nur wenige mit denen sie regelmäßig schreibt.

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Wenn Du Bodybuilding machen willst, kommt es vor allem - neben dem Training - auf die Ernährung an. Es würde jetzt den Rahmen sprengen, hier in die Tiefe zu gehen. Meld Dich bei einem Bodybuilding-Forum an und lies erst einmal einiges zu Anfängertraining und Ernährung. Du brauchst auch eiserne Disziplin, wenn Du sichtbare Muskeln aufbauen willst.

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Meine Freundin ist sehr muskulös und hat auch mehr Muskelmasse als ich. Trotzdem habe ich mich in sie verliebt und finde ihre Muskeln einfach nur klasse. Erst war es ungewohnt, aber nach kurzer Zeit schon hat es mich nicht gestört, dass sie so ein Muskelpaket ist. Es kommt einfach auf die Gesamterscheinung an. Sie macht zwar recht intensiv Bodybuilding, lässt es aber nicht raushängen und gibt damit an oder sonstiges. Sie ist einfach meine süße Maus, nur eben mit ordentlich Muckies.

Soll heißen: Sei natürlich und Du selbst. Es wird den richtigen Jungen geben, der auch mit all Deinen Muskeln liebt oder vielleicht sogar unter anderem wegen dieser.

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Ist zwar schon was her mit der Frage, aber vielleicht hilfts ja. Ich bin selbst mit einer Bodybuilderin zusammen. Bei uns läuft alles super, also hab nur Mut. Egal wieviel Muskelmasse sie haben, die meisten bleiben in jeder Beziehung was sie immer waren. Alles ist gut:)

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Meine Freundin macht Bodybuilding. Sie trainiert sehr hart und ernährt sich auch entsprechend. Ich hätte nie gedacht, dass ich so gut damit klar komme, wenn meine Freundin ziemlich ausgeprägte Muskeln hat. Mittlerweile finde ich es sehr schön.

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Das geht schon, aber dazu werde ich hier nichts schreiben, da es sich um eine Straftat handelt. Schau mal lieber in einschlägigen Foren.

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Hier die Korrektur:

Sehr geehrte Damen und Herren, um Ihr Team zu stärken, bewerbe ich mich bei Ihnen als Aushilfe für die Takko Fashion-Filiale in der XXXXX . Zurzeit bin ich ausbildungssuchend und habe im Jahr 2009 meinen Hauptschulabschluss an der XXXXXXX erfolgreich absolviert. Eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise ist für mich selbstverständlich, ebenso wie Teamfähigkeit und Flexibilität. Freundlicher Umgang mit Kunden und Pünktlichkeit gehören auch zu meinen Stärken. Außerdem ist ein Aushilfsjob in ihrem Unternehmen eine Chance, Erfahrungen zu sammeln und meine Fähigkeiten im allgemeinen Geschäftsgebaren zu verbessern. Über eine positive Rückmeldung Ihrerseits freue ich mich sehr. Mit freundlich Grüßen

Inhaltlich habe ich nur ein kleines Bisschen verändert. Das würde sonst zu weit führen.

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Such dir im Netz ein paar gängige Fälle zum Art. 3 GG. Bei dieser Norm geht es um Gleichberechtigung i.w.S. Du wirst einiges finden.

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Hast du Zeugen und/oder Beweise? Falls ja, ist es immer noch schwierig eine geeignete Tatbestandsverwirklichung zu finden, die sie einer Rechtsnormverletzung überführen könnte. Lass es lieber, das ist Zeit- und Ressourcenverschwendung.

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Nein, das dürfen sie nicht. Eine Schulordnung, die meistens besagt, dass die Weggnahme von störenden Gegenständen erlaubt sei, ist einer behördlichen Satzung gleichzusetzen. Diese steht in der Normenpyramide deutlich unterhalb der einfachen Gesetze (BGB, StGB usw.), sodass diese Vorrang haben. Da es sich bei Schulen um Einrichtungen handelt, die Landesbehörden unterstehen und ihnen jegliches Lehr- und Erziehungshandeln als öffentlich-rechtliches Handeln zugerechnet wird, ist auf Grund dieser hoheitlichen Maßnahme sogar das Grundgesetzt direkt anwenbar. Siehe Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Demnach ist Eigentum gem. Art. 14 GG unverletzlich. Einbehaltene Sachen können - auch ohne Hinzunahme des Grundgesetzes - gem. § 985 Abs. 1 BGB unverzüglich herausverlangt werden.

Viele sind in dem Irrglauben, dass Schulsatzungen in diesen Fällen bindend und unangreifbar sind. Das ist Quatsch. Die Schulen machen es sich hier jedoch sehr einfach und wollen ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Lehrern und Schülern produzieren.

Was der Lehrer jedoch unbenommen tun darf, ist, jemanden auf Grund eines störenden Gegenstands zum Direktor zu schicken. Zu mehr ist er nicht befugt.

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