Darf Vermieter einfach kostenpflichtigen Winterdienst beauftragen?

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zu oben genannten Thema.

Wir wohnen in einem Mietshaus mit insgesamt 6 Mietparteien. Laut Mietvertrag ist die Streu und Räumpflicht auf die Mieter übertragen worden. Dieser bin ich auch immer nachgekommen, im Gegensatz zu anderen Mietparteien. Daher beschwerte ich mich Anfang diesen Jahres und bat um eine einheitliche Regelung, so dass alle Parteien gleichmässig am Räumdienst beteiligt werden. Daraufhin wurde ein Schreiben im Hausflur angebracht in dem auf die Streu- und Räumpflicht hingewiesen wurde und eine Liste in der man sich Wochenweise einzutragen hatte wer wann geräumt hat. Sollte dadurch keine zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden, werde ein kostenpflichtiger Streu- und Räumdienst beauftragt. Weiterhin kam ich meiner Räumpflicht nach und endlich beteiligten sich auch andere Mieter daran.

Heute nun bekomme ich ein Schreiben in dem die Beauftragung eines kostenpflichtigen Winterdienstes angekündigt wird da leider nicht alle Mietparteien Ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind.

Ist das Rechtens?Es kann doch nicht sein das ich für die Faulheit anderer Mieter zahlen muss!?!Wo leben wir denn? Zumal im Mietvertrag klar geregelt ist das zunächst eine Abmahnung der einzelnen Mieter erfolgen muss die nicht ihren Pflichten nachgekommen sind. Diese müssten dann auch eventuelle Kosten übernehmen.

Mietrecht, Nebenkosten
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