Mein Gedankenexperiment ist die Frage, ob man gesundheits- oder lebensbedrohliche Versuche zum Zwecke der Forschung an nicht entscheidungsfähigen Demenzerkrankten durchführen darf oder nicht. Wie sähen die Entscheidungen denn jeweils bei der Folgen- und der Pflichtenethik aus? Danke für eure Hilfe!