Hallo, meine Freundin fragte mich zu folgendem Problem, aber mein Wissen ist da leider bedürftig, im Internet habe ich auch nichts konkretes gefunden. Also, sie hat bemerkt, dass die Außenwand feucht ist und der Laminat unten an der Seite sich gehoben hat. Nach Anruf beim Vermieter und Untersuchungen ergab sich, dass der Balkon der Wohnung über meiner Freundin undicht ist. Der Vermieter (Wohngesellschaft) will jetzt den Balkon abdichten, aber für den Schaden in der Wohnung meiner Freundin will er nicht aufkommen. Er hätte gesagt, dass das die Hausratversicherung meiner Freundin zahlen muss. Ist das wirklich so? Kennt sich da jemand aus? Für Antworten wären wir sehr dankbar. Weiß auch vielleicht jemand Gesetze dazu?
wasserschaden durch undichten Balkon. Wer zahlt?
Mietwohnung,
Recht