Aus der Sterbegeldversicherung meiner geschiedenen Frau steht der Überschussanteil zur Auszahlung an. Meine Nichte und ich sind als Erben eingesetzt. Ich habe der Versicherung mit geteilt da sie meinen Anteil an meine Nichte überweisen soll, da wir das so vereinbart haben. Jetzt fordert mich die Versicherung auf zu begründen warum ich meinen Anteil an meine Nichte abtretten möchte. Sie müssten es wegen des Geldwäschegesetz wissen da sie verpflichtet wären dies zu melden? Es handelt sich 1.nur um 3300.- € .2. Nach meinen Wissen gilt das Geldwäschegesetz doch erst ab 20.000€? Dürfen die das ?Stimmt das? Mich regt auf was die das angeht ? Wer kann mir dazu etwas sagen? Danke
Versicherungsauszahlung?Ab welcher Versicherungssumme greift das Geldwäschegesetz?
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