Soweit ich weiß ist durch einfaches Anklicken kein Vertrag zu stande gekommen. Es sei denn du hast noch bestätigen angeklickt. Widerspruch gegen die Rechnug einlegen und Mahnbescheid abwarten. Dann bei sämtlichen Mahnbescheiden Widerspruch einlegen mit Datum und begründen und darauf hinweisen, daß keine Zahlungen geleistet werden. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann man unterhalb 800.- Euro noch widerspruch einlegen. Man muß muß ihn nur richtig ausfüllen und darf keinenFehler machen. Man darf in keinem Fall Teilzahlungen leisten. Dann ist man Verraten und verkauft

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Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und begründen. Per Einwurfeinschreiben zustellen lassen. Belge aufbewhren. Nach 1 Jahr kommt der gerichtliche Mahnbescheid. Wenn unter 800.- wieder widerspruch ankreuzen und keinen Fehler beim Ausfüllen machen. Dem Gericht wieder per einschreiben zustellen. Dann hat man ruhe

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