Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verzweifelt!

Ich bin 25 und in meiner Erstausbildung. Gemeldet bin ich leider noch bei meinem Vater und wie man sich vorstellen kann, will man mit 25 so langsam dort raus. Neben dem eigenen Willen kommen auch weitere familiäre Probleme hinzu, welche das Wohnen dort nicht mehr ertragbar machen. Daher halte ich mich zum größten Teil seit 1 Jahr bei meiner Freundin auf, wobei sie in etwa die gleichen Probleme zu Hause hat und quasi "raus muss". Sie befindet sich aber auch in der Ausbildung.

Nun zu unserem Problem: Das Zusammenziehen und der finanzielle Aspekt. Ohne Hilfe könnten wir uns die Wohnung nicht leisten. Nach eigenen Recherchen würde mein BAB-Antrag defintiv abgelehnt werden, da meine Eltern zu viel verdienen und sie (weil Erstausbildung) noch unterhaltspflichtig sind. Ein Antrag auf Vorausleistung kommt für mich nicht in Frage, weil wie gesagt die familiären Probleme schon schwerwiegend genug sind, sodass ich sie nicht noch verschlimmern möchte, dadurch dass das Amt meine Eltern zur Kasse beten würde. Finanziell sieht es bei meinen Eltern nämlich auch nicht rosig aus, da mein Vater noch den Kredit für das Haus abzubezahlen hat und er meiner Mutter demnächst auch noch 30.000€ auszahlen muss, da sie den Kredit mitfinanziert hat, aber vor Jahren bei der Trennung (noch keine Scheidung) ausgezogen ist. Nun wohnt sie mit ihrem Freund zusammen und kommt auch nicht wirklich über die Runden. Mir steht "dem Grunde nach" BAB zu, weshalb ein Wohngeldantrag auch bei einem abgelehntem BAB Antrag scheitern würde. Kurz und knapp gesagt suchen wir nach einem Weg um finanzielle Unterstützung zu bekommen ohne dass dabei meine Eltern herangezogen werden. Ich habe nach eigener Recherche erfahren, dass man sein Unterhaltsrecht "verwirken" kann. Dieses würde eventuell zutreffen, wenn man das "Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme" verletzt hat. Das bedeutet, dass ich mich nach dem Schulabschluss nicht zügig genug um eine Ausbildungsstelle gekümmert und nur auf der faulen Haut saß. Man spricht ja nach Schulabschluss von einer Orientierungsphase von 1 bis (bei schwerwiegenden Fällen) max 3 Jahren. Diese habe ich überschritten. Es gibt da aber kein klar definiertes Gesetz zu, nur Urteile. Wenn ich BAB nun als Vorausleistung beantrage, würde man die Unterhaltspflicht meiner Eltern prüfen. Wäre das ein Weg, um den Unterhaltsanspruch als verwirkt zu erklären, oder ist das zu unsicher?

Ich weiß wirklich nicht weiter und hoffe, dass es jemanden gibt, der vielleicht eine Idee hat, welche ich noch nicht in Betracht gezogen habe...

ich bin für jede Hilfe/Antwort dankbar!