Hallo liebe Wissenden, Vor gut einem Monat (28.07.2012) hat einer der Mieter meiner Eltern wahrscheinlich sein Dachfenster im Abstellraum so sehr gekippt bei starkem Regen stehen gelassen, dass es tagsüber nicht unerheblich reinregnete. Das Wasser suchte sich durch die Holzbalkendecke seinen Weg in das darunterliegende Erdgeschoß, in dem sich ein Schuhgeschäft befindet. Die Angestellten konnten zusehen, wie sich die Platten der Rasterdecke durch die Feuchte verfärbten und kurze Zeit später ein Lautsprecher, der in einem Deckenelement verbaut war, zu Boden krachte.

Da sich meine Eltern jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause befanden, konnte die Suche nach der Schadensursache erst am Mittwoch darauf beginnen (01.08.2012). Der Mieter behauptete nun, dass er das Fenster nicht so sehr gekippt hatte, und es nicht bei ihm reinregnete. Wir könnten damit leben, den Schaden zu teilen, da der Mieter ansonsten zuverlässig ist.

Spräche nun etwas dagegen, dass die Haftpflicht des Mieters den Schaden übernimmt und wir dem Mieter die Hälfte der Schadenssumme zurücküberweisen? Trägt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Mieters überhaupt? Oder ist eine andere Versicherung zuständig?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und danke im Voraus!

Beste Grüße waynestatic