Guten Tag,

Ich wurde vom Einwohnermeldeamt meiner Stadt abgemeldet von meinem Wohnsitz. Als ich telefonierte sagte man mir, ich würde eine Wohnungsgeberbestätigung brauchen um das zu korrigieren. Diese legte ich dann beim Termin vor, man fragte mich ob Briefkasten und Klingel beschriftet sein, was ich bejahte dann lies man mich vor Ort etwas warten. Kurze Zeit später kam die Dame vom Amt und sagte, die Bestätigung würde nicht ausreichen, man müsste eine Stromrechnung sehen. Ist das üblich, bzw dürfen die so etwas verlangen? Ich hab so etwas noch nie gehört. Ich hab die Bestätigung des Eigentümers, wieso sollte das nicht reichen, das ist doch das wichtigste und einzigst relevante?

Gruß