Hallo,

wie ist die Rechtslage, wenn nur ein Handwerker nötig ist (zB einfacher Herdanschluß durch einen Elektriker) der Beauftragte aber 2 Handwerker schickt und auch 2 Handwerkerstunden abrechnet, obwohl der andere nachweislich nur "zugeschaut" hat?

Mit welchem Rechtsgrund wäre in solchen Fällen die Zahlung der zweiten Handwerkerstunde zu verweigern?

Ich danke vorab.