Zwei Handwerker bezahlen, wenn nur einer nötig?
Hallo,
wie ist die Rechtslage, wenn nur ein Handwerker nötig ist (zB einfacher Herdanschluß durch einen Elektriker) der Beauftragte aber 2 Handwerker schickt und auch 2 Handwerkerstunden abrechnet, obwohl der andere nachweislich nur "zugeschaut" hat?
Mit welchem Rechtsgrund wäre in solchen Fällen die Zahlung der zweiten Handwerkerstunde zu verweigern?
Ich danke vorab.
Handwerker,
Vertragsrecht