Hallo, in einer Wohnung gibt es ein Bad, dass keine Einrichtung für eine Waschmaschinenschlauch hat( dort wo dass Wasser abläuft ). Der Schlauch muss also jedesmal über der Badewanne hängen, dammit das Wasser dort abläuft. Jetzt kam es zum zweitenmal zu einem Wasserschaden, wo der Schlauch von der Wanne auf den Boden gerutscht ist. Dies ist das zweitemal. das erstemal bezahlte die Hausratsversicherung. ( Der Schaden ist ziemlich gross, da der Boden nicht wasserdicht ist und er muste Proffessionell getrocknet werden) Diese mal will die Hausratsvers die kosten nicht übernehmen und der MIETER soll die kosten tragen. ( will er nat nicht )

  1. Frage Ist dies nicht eine grob fahrlässige Hauseinrichtung, die der Vermieter schon längst hätte verbessern müssen. 2.Frage handelt die HRVers nicht fahrlässsig, wenn sie den Vermiter weiterhin nicht darauf hinweist und weiter versichert. 3.Frage wenn derselbe Fall schon vorher eintrat und die HRVers übernahm den Schaden, wie kann man jetzt auf eine andere Rechtssprechung pochen.

Wie kann der Mieter dagegen vorgehen ?
Vielen dank für Eure Antworten.