Mein Mann erhielt bereits fünf Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente, deren Ablauf bis 01.06.2015 datiert war. Nach seinem Tod stellte die Nürnberger BU-Vers. die zahlungen ein, obwohl im Vetrag steht: Leistungsempfänger: solange die vers. Person lebt: Versicherungsnehmer nach Ableben der vers.Person: Ehegatte des Versicherten, mit dem er bei seinem Ableben verheiratet war. Erlischt die Versichungsleistung automatisch mit dem Tod, oder wird bis Ablauf die Rentenzahlung an den hinterbliebenen Ehegatten gezahlt? Der Tarif lautete seinerzeit IBU2000*M und ich finde keine Vertragsbedingungen mehr.