Hallo, meine Frau befindet sich seit 6 Wochen in eine Langzeittherapie zu Alkoholentwöhnung. Was am Anfang ganz easy aussah (die paar Monate schaffen wir schon), entwickelt sich inzwischen bedingt durch die Trennung unserer Familie, zu einer nervlichen Zereissprobe, so dass wir am überlegen sind, ob wir die Therapie vorzeitig beenden wollen, auch wegen unserem Kind, welches seine Mutter sehr vermisst.

Kann uns der Kostenträger eigentlich Regresskosten bei vorzeitiger Beendigung der Therapie aufbrummen?

Und schreibt ein Hausarzt eventuell nach einem Therapieabbruch noch für etw 4 Wochen krank?

Bitte die Antworten auf diese beiden Fragen beschränken, Ratschläge über mögliche Folgen eines Therapieabbruchs haben wir schon zur Genüge erhalten. Letztendlich müssen wir diese Entscheidung aber selber treffen und auch verantworten, es geht hier lediglich um die rechtliche Seite und die Möglichkeit, dass sich meine Frau noch etwa 4 Wochen zu Hause erholen will.