Hallo zusammen, folgende Kontellation. - Eltern haben 50Tsd€ erspart - es ist abzusehen, dass ein Elternteil in ein paar Monaten ins Pflegeheim kommt - Kind fordert nun vorzeitige Auszahlung Erbe von dem Elternteil der noch nicht ins Pflegeheim kommen soll ( also Erbauszahglung auf Berechnungsgrundlage 25Tsd€)

Der noch zuhause lebende Elternteil willigt dem vorzeitigen Erbe auszahlen ein. Wie sieht es dann aus, wenn der andere Elternteil in ein Pflegeheim kommt. Wird dann trotzdem ( da ja 10 Jahresfrist nicht eingehalten) vom vorzeitig ausgezahlen Vermögen das Kind zu Kasse gebeten. Eigentlich meine ich ja nein, da ja die ursprünglichen 50Tsd€ eigenlich zu je 50% der Eltern gehören, und das Kind ja nur das vorzeitige Erbe vom "nicht Pflegebedürftigen Elternteil" einfordert. Gibt es hierzu schon rigendwelche Rechtssprechungen. Habe leider nichts passendes gefunden, deshalb hier die Frage.