Ich möchte mein Gewerbe aufgeben. Es ist nun so dass mein Nebengewerbe (EÜR) für 2018 einen kleinen Gewinn erwirtschaftet hat und jetzt nicht mehr tätig ist. Es bestehen keine offenen Forderungen mehr (bzw. wurde das bereits alles schon versteuert), lediglich zwei Anlagegüter existieren noch mit einen Restwert von ~1500 EUR laut Anlagenliste.

Eine abschließend erforderliche Aufgabeerklärung nach Abmeldung würde folglich nur noch diese beiden Anlagegüter (PCs) berücksichtigen, deren Marktwert aufgrund teilweise sehr spezieller Technik schwer zu bestimmen ist. Ich weiß, dass es eine Aufgabebilanz geben muss, aber ist es denn nicht möglich, dass ich zum 31.12.2018 die beiden Güter zum Restbuchwert als Privatentnahme versteuere und damit der "Aufgabegewinn" direkt mit in der Jahreserklärung für 2018 mit aufgeht?

Also interessiert mich:

a) Kann zu Vereinfachungszwecken der Restbuchwert angenommen werden statt des Marktwertes bei der Übernahme ins Privatvermögen (wir reden hier also nicht von massiv wertgesteigerten Immobilien, sondern von PC-Technik)

b) Gibt es einen Weg die gesonderte Aufgabebilanz zu vermeiden und bei Aufgabe zum 31.12. durch Übernahme der zwei Wirtschaftsgüter (mehr gibt es nicht) ins Privatvermögen im Rahmen der EÜR den Gewinn zu erklären?