Hallo liebe Community,

Es geht um folgendes:

Ich habe bis letzten Monat Leistungen nach dem SGB XII erhalten, musste aber schon im März Bafög beantragen da durch meinen Quereinstieg aufs Gymnasium mein Anspruch auf SGB XII mit dem neuen Bafög-Anspruch verfallen würde. Es hat bis letzten Monat gedauert bis mein Bafög-Antrag durch war und eigentlich hätte ich eine Rückzahlung seit März bekommen. Mir wurde natürlich mitgeteilt, dass die SGB XII Leistungen, die in der Zwischenzeit weitergezahlt worden sind, berechnet und ans Amt zurückgezahlt werden. Nun wurde die gesamte Rückzahlung an das Amt überwiesen. Weiß jemand ob das rechtens ist? Und bin ich nun automatisch aus dem SGB XII draußen, da ich jetzt Bafög erhalte, oder muss ich einen Antrag dafür stellen um 'raus zu kommen'?

Schon mal danke an diejenigen, die zu Ende gelesen haben :')