Vor 8 jahren hatte ich als Lokführer einen Arbeitsunfall durch den ich bis Heute traumatisiert bin. Als nach einem Jahr feststand dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, habe ich mir eine neue Berufsausbildung erstritten. Dann wurde ich von der BG zum Gutachter bestellt ohne Angabe für was das Gutachten gebraucht wird. 2-3 Monate später bekam ich einen ablehnenden Bescheid. Ich fragte meinen Sachbearbeiter bei der BG was das bedeutet und er teilte mir mit, eine Unfallrente wurde abgelehnt aber meine Berufsausbildung wird bezahlt. Ich habe gegen diesen Bescheid keinen Wiederspruch eingelegt. Mittlerweile bin voll Erwerbsunfähig und habe einen Behinderungsgrad von 50. Auf anraten meines Anwalts habe ich letztes Jahr zu Rentenbeginn Antrag auf Unfallrente wegen verschlechterung eingelegt der abgewiesen wurde mit der Begründung, im damaligen Gutachten wurde festgestellt das das mit Stichtag meine Unfallbedingten Folgen ausgeheilt seien. Mein Anwalt lies sich dann das Gutachten schicken und tatsächlich stand dies als Resultat drin. Dann haben wir Wiederspruch eingelegt und meinen Krankheitsverlauf angefügt in dem nie von anderer Stelle eine andere Begründung als "Unfallfolge" stand. Dies wurde trotzdem wieder abgewiesen mit der Begründung, die BG hat damals wie heute recht. Nun soll ich Klagen. Mein Rechtschutz lehnt Kostenübernahme ab. Weil ich keine Chance habe zu gewinnen?