Guten Tag, hat eine (Waldorf) Schule das Recht, Handys und Smartphones vorsorglich zu Beginn des Tages einzusammeln und erst nach Schulende auszuteilen?

Wenn ein Schüler trotz Handyverbot das Handy nutzt, kann ich es verstehen. Nur darf eine Schule von allen Schülern das Handy einsammeln? Hier liegt ja keine Erziehungsmaßnahme vor.

Ich bin auch für juristische Antworten dankbar.