NEWS ZU V+3: VERTRIEBSVERTRAG für Vermittler
Ich habe mir den neuen Vermittlervertrag zum Vertrieb des V+ 3 Fonds sehr genau angesehen und einer Anwaltskanzlei zur Prüfung übergeben.
Ergebnis: Mir wurde vom unterzeichnen des Vertrages in dieser Form abgeraten!!!
- Der Vertrag ist auf "Ausschliesslichkeit" ausgelegt
- Es wird in Rechte der Vertriebsverträge V+1 und V+2 eingegriffen (Unverfallbarkeit)
- Vertragsstrafen sind "teils ohne Begründung (auf Verdacht) möglich
Wenn dies ein für beide Seiten fairer Vertriebsvertrag sein soll, dann "GUTE NACHT"!
Meine persönliche Meinung ist; 95% der Vertriebsmitarbeiter lesen sich diesen Vertrag vor Unterschrift nicht detailliert durch oder verstehen die Inhalte nicht! Der Vertrag wurde für die Firma V+ erstellt und der Vermittler wird hier nur als "notwendiges Übel" behandelt!
Fazit: Ich rate von der Unterzeichnung ab! herbert.meier@z1p.biz