Als wir unsere aktuelle Wohnung besichtigt haben ist uns sofort das starke Gefälle aufgefallen (der Balkon ist ungf. 2m breit und ungf. 7m lang), das ist mindestens 3-4 cm, darauf hin meinte der Vermieter daß der Balkon gerichtet wird, aber nur die Platten sollen erneuert werden. Als ich ihm sagte das muß doch korrigiert werden, das ist eine klare Fehlkonstruktion meinter er daß er das nie als negativen Punkt angesehen hätte und das Wasser müsse doch ablaufen können. Worauf ich sagte ja klar muß das ablaufen aber hier wird doch einem schwindlig (metaphorisch gemeint), er hat jetzt aber einen herbestellt der wirklich nur die Platten (die übrigens EINFACH NUR SO auf die Teerpappe geklebt waren) austauscht.... dem Vermieter war es scheissegal was ich gesagt habe. Wie sieht denn die Rechtslage aus? Ich suche schon den ganzen Tag und finde nichts. Ist der Vermieter nicht VERPFLICHTET sowas korrigieren zu lassen? Dem war das bestimmt eifach alles nur zu teuer warscheinlich.