Eine deutsche Frau/christlich, bekommt ein Kind mit einem marokkaner/Muslimisch. Das Kind bekommt den Nachnamen des Vaters. Frau und Mann sind nicht verheiratet. Der Vater hat eine deutsche Staatsbürgerschaft und eine Marokkanische (ist eigtl. nicht erlaubt). Wenn Frau, Mann und Kind nach marokko fahren, darf der Mann das Kind dort behalten? Hat er mehr Recht auf sein Kind als die Frau? Oder ist das absurt und der Mann hat nicht mehr Rechte als dir Frau?

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