Habe ein Reihenhaus gekauft.

Kaufpreiszahlung gemäß Notarvertrag und daher auch wirtschaftlicher Übergang ist frühestens der 31.1.2013

Hatte mich mit dem Verkäufer wohlwollend geeinigt,dass er mir den Schlüssel vorher gibt, damit ich schon mal mit der Renovierung beginnen kann.Schlüsselübergabe sollte ausschließlich nur diesem Zwecke gelten.

Nun hat der gemeinsame Notar bzw eine Angestellte des Notariats meinem Verkäufer dringend davon abgeraten, vor Zahlung des Kaufpreises den Schlüssel auszuhändigen.

Der Verkäufer ist nun unsicher und zieht seine Zusage zurück.

Handwerker sind bestellt; wir kommen aber nicht ins Objekt.

Wie ist die Rechtslage ? Ist eine wohlwollende Übergabe nur zum Zwecke der Renovierung überhaupt statthaft ?