Eine Wäschestange wurde irgendwann vor Jahren abgesägt. Der Hund der Mieterin verletzt sich daran. Die Wunde muss genäht werden. Die Mieterin schickt die Rechnung des Tierarztes zum Vermieter.

Hat sie Recht? Oder ist sie verpflichtet, den Hund zu überwachen und abzusichern, damit Verletzungen und Schädigungen verhindert werden?