Hallo ihr lieben,

Habe einen Brief der ARGE erhalten, in dem sie die BKA aus 2006! - 2008 einfordern. Ich habe bis jetzt noch nie eine Aufforderung zur Vorlage bekommen und Nachzahlungen selbst geleistet. 2006 - 2008 habe ich ein Guthaben erhalten. 2008 waren es sogar 300€. Man fordert diese unterlagen von mir und wenn ich nicht in einer Frist alles vorlege, wollen sie Sanktionen verhängen. Ist das rechtens? Kann man mich zur Vorlage zwingen bzw. gibt es ein Gesetz darüber, wo steht das ich das vorlegen muss nach schriftlicher Aufforderung? Auch hat man gleich nach der BKA 2009 gefragt.

Danke für eure Antworten