Hallo, wir vermieten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Der Mietvertrag besagt, dass es verboten ist, im Haus/ in der Wohnung Wäsche zu trocknen (Leine oder Ablufttrockner), da folgen wie Schimmel etc nicht ausgeschlossen sind und wir einen eigenen Wäschegarten mit genügend Platz für jeden Mieter sowie einen eigenen Trockenraum zur freien Verfügung haben. Nun haben wir einen Mieter (Hartz 4,) mehrfach darauf hingewiesen, dass dies zu unterlassen ist oder er einen anderen trockner verwenden solle, sihe Regelung im Mietvertrag. Der Trockner verschwand aus der Abstellkammer im zugigen Treppenhaus. Heute stellte sich heraus, dass der Mieter den ganzen Winter über seine Wäsche mit dem besagten Ablufttrockner (Schlauch aus Fenster -> Vereisung der Hauswand... -> Schäden) in seiner Wohnung getrocknet hat, was bis heute nur Vermutung ohne Nachweis war. Nun droht ihm eine fristlose Kündigung. Meine Frage ist, ob wir damit im Recht wären, da es offensichtlich ist, dass wir weitere mögliche Schäden auf unsere Kosten beseitigen müssen, wir ihn mehrfach auf Unterlassen hingewiesen haben und es so im Mietvertrag geregelt ist, welchen er ja unterschrieben hat.

Vielen Dank für alle Antworten