Hallo,

hier ein kurzer Überblick: Nach einem leichten Verkehrsunfall im Juli 2010 mit Sachschaden, habe ich einen Anwalt beauftragt sich der Sachen anzunehmen. Nach nunmehr zwei Jahren hat sich leider rein gar nichts getan. Der Anwalt meldet sich nur sporadisch auf meine Telefonversuche und SMS. Mit der gegnerischen Versicherung kann ich naturgemäß keine Korrospondenz führen. Bin jetzt am Überlegen dem Anwalt das Mandat zu entziehen. Vorher wüsste ich aber gerne um den Sachstand bescheid.

Meine Frage ist nun: Muss der Anwalt mir den Sachstand, eventuell inkl. Kopie der bisher geführten Korrospondenz, schriftlich mitteilen?

Vielen Dank und liebe Grüße