Teilungsversteigerung Beitritt

Hallo, ich habe eine Frage... Es geht um eine Teilungsversteigerung einer Bruchteilgemeinschaft zu je 1/2. Der Verkehrswert liegt bei 130.000 Euro, das geringste Gebot ( durch bestehende Grundschulden+Zinsen 15 % 2 Jahre) bei 278.000 Euro. Der Antragsgegner bedient alleine lückenlos die Bank und möchte das Haus behalten.Der Antragsteller wird kein Erlös bekommen da voraussichtlich niemand bieten wird. Was hat es für einen Sinn als Antragsgegner beizutreten, wenn keine Bieter zu erwarten sind? Hat er durch den Beitritt die Möglichkeit einen Antrag zu stellen das Verfahren aufheben zu lassen? Das er bei bestehenden Bietern mitmischen kann, auch Zuschläge verweigern kann, weiss ich bereits. Welche Vorteile hat der Beitritt, bei nicht mitbieten wollen,also nicht aktiv zu werden? Welche Möglichkeiten hat er. Am liebsten würde er die Versteigerung ganz verhindern. Die Versteigerung ist rein böswillig und mutwillig. Das hat der Rechtspfleger leider damals nicht erkannt. Heute schon. Der Antragsgegner hat mehrmals eine Austragung aus dem Grundbuch auf seine Kosten angeboten! Die Teilungsversteigerung geht ins Leere. Sollte sie ergebnislos aufgehoben werden, welche Möglichkeiten hat der Antragsteller alleine mit der Bank zu verhandeln da die neuabwicklung der Hypotheken fällig sind. Es findet keine Kommunikation mehr beider Parteien statt. Unterschriften bekommt er nicht. Aus dem Zugewinnausgleich hat der Antragsgegner Ansprüche an den Antragsteller. Diese hat er im Rahmen eines Grundpfandrechts ins Grundbuch eintragen lassen. Was hat die für Vorteile? Wie Ihr seht, ein sehr komplizierter Fall!! Beide Parteien haben Pkh bewilligt bekommen ausser für den Verteilungstermin. Danke für eure Hilfe!