Wieviel % Mietminderung ist bei unbenutzbarem Keller möglich?
Es gibt überall im Internet unterschiedliche Gerichtsurteile, wieviel Miete bei nicht benutzbarem Keller ( durch Wasserschäden) gemindert werden darf. Das Spektrum reicht von 5% bis 15 % von der Kaltmiete. Woher weiß ich jetzt, wieviel ich mindern soll, ohne danach Probleme zu bekommen
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