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Antwort
Denk auf alle Fälle dran das du eine Gewerbeerlaubnis nach §34 der Gewerbeordnung brauchst, also keine Schulden beim Finanzamt, kein Gewerbeverbot, keine Eidesstattliche Versicherung und Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis (Relevant sind hier glaube ich nur Eigentumsdelikte wie Betrug und Unterschlagung.) Sonst steht einer Tätigkeit als Immobilienmakler nichts im Weg.