Ich würde gerne die selbst "erfahrenen" SF-Klassen von meinem Schwiegervater übernehmen.

Versicherungen übernehmen die SF-Klasse von einer anderen Person jedoch u.a. unter der Voraussetzung, dass Sie und die andere Person Verwandte ersten Grades sind.

Laut § 1590 besteht zu meinen Schwiegereltern eine Schwägerschaft

Es wird wie folgt definiert:

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. (2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

Ist die Schwägerschaft also nicht ein rechtlicher Teil der Verwandtschaft?

http://www.juralib.de/#7251

Wie dem auch sei. Gibt es sonst Versicherungen, die auch die Übernahme des SF-Rabatt von Schwiegereltern ermöglicht?