Hallo,

da nach langem Rechtsstreit mir nun ein sog. Titel vorliegt, gibt es ja die Möglichkeit im Rahmen eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses das Konto des Schuldners zu pfänden, was ich gerne als ersters machen würde, da ich das für den einfacheren Weg halte.

Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, so ein Konto herauszufinden ?, sind Behörden oder Banken angehalten, aufgrund eines Titels eine Auskunft zu geben?

hoffe, daß ich ein paar Antworten zu diesem Thema erhalten kann

Grüße Fred