Vor 5 Monaten habe ich mir bei ebay.de ein gebrauchtes Handy zugelegt. Der gewerbliche Verkäufer hat darauf die Gewährleistung auf 12 Monate gegeben wie es immer bei gebrauchten Waren üblich ist . Da das Handy sich nach 5 Monaten nicht mehr einschalten ließ, kam es in die Reparaturabteilung des Verkäufers.

Jetzt habe ich die Meldung vom Verkäufer bekommen, dass das Defekt sich nicht reparieren lässt , deswegen bietet er mir den Zeitwert i.d.H von 2/3 vom Kaufpreis.

Ist es rechtens? Soll ich das Angebot akzeptieren oder die volle Erstattung der Summe verlangen, weil der Verkäufer die Nachbesserung in Form Reparatur oder Ersatzes nicht nachgeht?

In AGB des Verkäufers gibt es keinen Hinweis , dass er nur Zeitwert für solche Fälle anbietet.

Für Ihre Antworte bin ich euch im voraus sehr dankbar.


Grüße:)

Andy