Sorry, aber ich würde Gymnasiasten nicht als Praktikanten akzeptieren. Ein Praktikum bei einem Psychologen ist nur sinnvoll, wenn gewisse theoretische Vorkenntnisse aus einem Psychologiestudium vorhanden sind. Auch das Alter spielt eine gewisse Rolle. Schüler und Schülerinnen sind leider weder lebenserfahren genug noch schon ausreichend belastbar, mit der Verantwortung, den Themen (auch gerade den belastenden) und der therapeutischen Arbeitsweise als therapeutisch Handelnde umzugehen.

Die Schweigepflicht ist es nicht, die hindern würde, auf die würde im Rahmen einer zu unterschreibenden Praktikumsvereinbarung hingewiesen, aber es sträubt sich meine Vorstellung, eine ca. 17jährige Oberstufenschülerin mit z.B. Themen wie Depressionen, Sexualstörungen, Spätfolgen von Missbrauch und/ oder Gewalterfahrungen etc. zu konfrontieren. Das macht weder Sinn noch hilft es wirklich weiter bei der Frage der Berufswahl.

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Natürlich kann man die MPU auch ohne Vorbereitungskurs bestehen, allerdings setzt dies voraus, dass man sich selbstkritisch und offen mit dem Anlass der MPU, also hier der Trunkenheitsfahrt, auseinandergesetzt hat. Dem Gutachter ist es eigentlich per se Banane, ob und wieviel ein Individuum an Alkohol zu sich nimmt, wichtig ist nur: er soll feststellen, ob diese Person jemals wieder unter Alkoholeinfluss fahren wird oder ob sie ausreichend "Vorbereitung" überlegt und getroffen hat, dass das nicht mehr passiert.

So also jemand deutlich macht: a) ich gebe mich hier nicht irgendwelchen Selbsttäuschungen hin, was meinen Alkoholkonsum angeht/ anging zum Tatzeitpunkt, b) ich serviere dem Gutachter nicht irgendwelche fäulniserregenden Ausreden a la "Da hat mir jemand was ins Bier geschmuggelt", "das war die einzigste Trunkenheitsfahrt meines Lebens", "ich find das mies, dass man ausgerechnet mir den Lappen weggenommen hat, da gibt es viel schlimmere Fälle", c) bin offen, ehrlich und authentisch, hat die besten Chancen.

Insgesamt muss die Verkaufsstrategie lauten: Ein Gutachter hört sich pro Woche bis zu 30 Leutz mit ihren Begründungen an und muss streng sein, d.h. die allermeisten davon ablehnen, wie also kann ich es hinkriegen, dass ich mich so positiv von den anderen abhebe, dass er bei mir guten Gewissens sagen kann "Jawohl, dem glaub ich seine Sätze." Dann klappt es.

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Sofern du von deinem Hauptarbeitgeber eine Erlaubnis bekommst, einen Nebenjob auszuüben, sind die Arbeitszeiten egal. Dein Hauptarbeitgeber kann allerdings diese Erlaubnis verweigern, wenn du z.B. in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten würdest oder aber dein Nebenjob deine Arbeitsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigen würde, z.B. dadurch, dass dir nicht ausreichend Erholungszeit zur Verfügung steht insgesamt.

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Auch wenn die Antwort wahrscheinlich zu spät kommt, fasse ich mal zusammen:

Du bist Berufskraftfahrer, hattest schon mal den FS weg, bist zu schnell gefahren, zu dicht aufgefahren und hast im Überholverbot überholt. Als Berufskraftfahrer darf und muss man an dich allerdings auch höhere Ansprüche stellen, du hast nämlich mehr Chancen als der Sonntagsfahrer einen Unfall zu bauen. Das nur mal so voraus....

Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, dass es MPU-Stellen gibt, die gnädiger sind als andere, sowas liest man allenfalls in der "Auto-Blöd-Zeitung" oder aber hört es am Stammtisch.

Einzige Chance für dich, eine MPU positiv zu überstehen: Geh in dich und mach dir Gedanken darüber, wie du es in Zukunft vermeidest, solche "Delikte" weiter zu begehen. Das Ergebnis dieser Überlegungen musst du dann noch dem Gutachter glaubhaft machen, damit er von dir überzeugt ist. Auch der wird übrigens die Grundeinstellung haben: "Herrje, da ist einer Berufskraftfahrer, weiß also, dass er seinen Lappen für die berufliche Existentz braucht und baut so nen Mist trotz Warnschüssen weiter."

Mit deiner locker-flockigen Art wirst du allenfalls bei einem Gutachter zum Dauerfußgänger!

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Eine Einschätzung, wie groß deine Chancen sind, evtl. das alleinige Sorgerecht für das Kind zu kriegen, kann man mit so wenigen Infos echt nicht beantworten, da solltest du nen Anwalt fragen.

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Ich würde das mit dem Alkohol mal sein lassen. Grund: Diclofenac, der Hauptbestandteil von Voltaren, ist bekannt, dafür, dass es die Magenschleimhaut angreifen kann. Da Alkohol sowas ebenfalls tut, können sich die beiden zusammen echt negativ auf deinen Magen auswirken.

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Wenn du damit meinst, ob die ARGE nachweisen kann, dass du in dem Bescheid über die Rechtsmittel belehrt wurdest? Ja, kann sie, da alle Schreiben auch durchaus in Kopie bei deiner Akte verbleiben, außerdem sind die Bescheide standardisiert, da kommt es ausnehmend selten vor, dass der Teil mit der Rechtsbelehrung unter den Tisch fällt.

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Zunächst sieht es unwahrscheinlich aus, dass du zur MPU musst. Wenn weder Drogen noch Alk der Grund waren, warum du am Steuer eingeschlafen bist (dazu wurdest du ja vernommen) bleibt das auch unwahrscheinlich, dass du zur MPU musst. Wenn du in 7 Monaten also die Neuerteilung des Führerscheins beantragst, dürftest du den Problemlos zurückkriegen.

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Grundsätzlich können alle Delikte, die in deiner FS-Akte vermerkt sind, zur Sprache kommen. Und die Einstellung "Sorry, ich war halt jung und blöd damals und es tat mir am Tag drauf sofort tierisch leid." ist insofern nicht zielführend zum Bestehen einer MPU, als sie nicht erkennen lässt, wie du in Zukunft erneutes verkehrswidriges Verhalten (hier: Fahren unter Rauschmitteleinfluss, also Btm und/ oder Alkohol) vermeiden wirst. Das muss dem Gutachter glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt werden, sonst wird das nichts mit dem FS.

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Mit "Nicht vorbereitet" meinte die Gutachterin wohl, dass du ihr nicht ausreichend glaubhaft gemacht hast, wie du in Zukunft solche "Patzer" vermeiden würdest, wenn du denn deinen Führerschein zurückbekommen würdest. Wenn man sich nämlich Gedanken darüber gemacht hat, warum man solche Böcke schießt, kann man das anderen auch erklären und kann sagen, wie man das in Zukunft vermeiden kann.

Zur Ablehnung muss die Dame auch keine vielen Worte verlieren, sie muss nämlich nicht detailliert begründen, wo es bei dir gehapert hat, sondern nur erklären, dass du nicht ausreichend genug glaubhaft gemacht hast, dass sich das Deliktgeschehen nicht wiederholen wird.

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Deine Frage solltest du am besten in folgendem Forum stellen: 3w.gegen-hartz.de, viel Glück.

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Gehen tut das schon, wenn du unter jede Teppichfliese ausreichende doppelseitiges Klebeband klebst, so dass die Ecken der Teppichfliesen nicht hochknicken (Stolpergefahr), hat aber halt zwei Nachteile, die aber bei einem provisorischen Verlegen nicht so sehr ins Gewicht fallen:

  1. Die Fugen des Fliesenbodens werden sich durch die Teppichfliesen hindurch abzeichnen, was einfach nach nix aussieht... und

  2. wenn du die Teppichfliesen mal wieder vom Kachelboden entfernst, hast du höchstwahrscheinlich ne Menge Arbeit, die Klebereste von den Kacheln wieder rückstandsfrei abzukriegen.

Aber wenn ich richtig verstehe, soll das ja keine Dauereinrichtung für die nächsten 3 Jahre werden, dann kann man das machen.

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Die "günstigste Möglichkeit"? Das kann man unmöglich angeben.

Zum einen toppen Reisebüros manchmal sogar noch die beste Internetseite, weil die z. B. stornierte Reisen viel schneller weitervermitteln, zum anderen wissen wir ja gar nicht, wo du evtl. hinwillst, ob mit Flug oder ohne, mit Mietwagen oder ohne, da unterscheiden sich ja schon die unterschiedlichen Urlaubsländer in ihren speziellen Tipps und Tricks.

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Grundsätzlich kannst du auch als Person ohne Einkommen ein Anwalt fragen, ruf beim Amtsgericht an und frag nach, wie du einen Beratungsschein, früher Prozesskostenhilfe genannt, bekommen kannst. Die geben dir dann Auskunft, wo du den kriegst. Damit ist die Beratung beim Anwalt kostenlos. Dann kannst du dir unter rechtsanwaltsuche.de einen Anwalt, der sich für Schadensrecht interessiert in deiner Nähe heraussuchen und den anrufen.

Im übrigen sind Schmerzensgelder, die man als Hartz IV-Empfänger erhält keine auf das Sozialgeld anrechenbare Einkünfte, da darf dir nix gekürzt werden.

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Grundsätzlich bestimmst DU, wo du die MPU durchführen lässt. Schließlich bist du der Vertragspartner der entsprechenden Stelle, d.h. du sorgst dafür, dass du das Gutachten zugesandt bekommst und das es nicht direkt an die FSST geht. Wiederholen kannst du die MPU so oft, wie du bezahlen kannst, obwohl man sagen muss, dass das natürlich auch von den Gründen, warum du ein negatives Gutachten bekommen hast/würdest. Wenn deine medizinischen Werte darauf schließen lassen, dass du nicht abstinent lebst, hat eine Wiederholung zwei Wochen später natürlich wenig Sinn. Wenn eine Ablehung im Gutachten auf dein Auftreten im psychologischen Gespräch zurückzuführen ist, solltest du dich halt beraten lassen, wie du das verbessern kannst.

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