Antwort
Keine Angst, möchtest Du Dein Studium abbrechen, musst Du auch nach einem Studienabbruch nicht die komplette Summe zurückzahlen, sondern nur den Darlehensanteil der Förderung. Dieser wird fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Deines Erststudiengangs fällig.
https://www.mystipendium.de/studium/studienabbruch#:~:text=Keine%20Angst%2C%20m%C3%B6chtest%20Du%20Dein,der%20Regelstudienzeit%20Deines%20Erststudiengangs%20f%C3%A4llig.