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Antwort
Weil das Geburtshaus von Hitler in Österreich steht.
Dort gilt das Deutsche Recht im gleichen Umfang wie das Türkische im Geburtshaus von Attatürk.
Nein, es ist Eigentum seines Eigentümers.
Weil Attatürk nunmal von da kam.
Der Mann war kein Grieche, sondern stammte aus der ehemals osamanischen Provinz in Griechenland.
Gegen nicht verstehen hilft Bildung.
Warum gibts hierzulande Chinapaläste? Sind wir alle Buddhisten?