Antwort
Oder brauch ich dafür ein Kleingewerbe?
nein, sowas gibt es garnicht
Aber du brauchst ein Gewerbe um Auftragsarbeiten auszuführen.
Als Gewerbetreibender hast du dann die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung §19 UstG und vereinfachte Buchführung (EÜR) in Anspruch zu nehmen so lange die Vorraussetzungen dazu bestehen.