In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Jugendliche dürfen alle Filme anschauen, die für ihre Altersstufe behördlich zugelassen sind. Im Kino, in den Kinoprogrammen sowie im Internet wird über die Altersfreigabe informiert.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei entsprechender Altersfreigabe gestattet.
Der Gesetzgeber sieht folgende Altersfreigaben vor...
- freigegeben ohne Altersbeschränkung
- freigegeben ab 6 Jahren
- freigegeben ab 12 Jahren
- freigegeben ab 16 Jahren
- keine Altersfreigabe (d.h.: freigegeben ab 18 Jahren)
Achtung:Die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten setzen die gesetzlichen Altersfreigaben nicht außer Kraft!!!