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Wenn das Golf-Car nur auf dem Green gefahren werden würde , und das Gelände an sich umfriedeter Privatgrund eines Golfclubs wäre , müßte dort noch nicht mal zwingend eine gültige FE zur Nutzung solcher Fahrzeuge vorliegen .
Dann würde es rein vom Golfclub anhängen , ob er im Rahmen seines Hausrechtes eine FE verlangt , oder nicht .
Im öffentlichen Straßenverkehr dürfte man solch ein Fahrzeug mit Führerscheinklasse AM prinzipiell dann ab 16 durchaus bewegen , aber nur wenn es eine entsprechende Typengenehmigung KBA als Microcar ( bzw. L6e ) samt entsprechender Betriebserlaubnis hätte .
Zur allgemeinen Helmpflicht im öVr kann ich Dir bei diesen speziellen Fahrzeugen nichts sagen , weil ich da keine Kenntnis zur Kipp- / und Überschlagsicherung des Dachaufbaus habe .