Sofern Du das Ganze ohne technische Umbauten in Deinem Fagührzeug durch reine niederklappung von Sitzen realisieren kannst , so wäre technisch im Bezug auf die allgemeine Betriebserlaubnis und nicht mehr als dann noch zulässiger Mitfahr-Personenanzahl auf den verbleibenden Sitzen alles gut .

Soweit ich mich aber grob erinnere , darfst Du sehr stark verallgemeinert nur ein mal pro Aufenthalt "parkend" für etwa bis zu 12 Stunden nächtigen , bevor Du weiterfahren müßtest zu einer anderen Nächtigungsstelle .

außer acht gelassen ob jetzt das übernachten am Straßenrand darauf als wild campen oder sonst irgendein Schwachsinn zählt

was dann halt leider auch je nach Stadt und Region echt der deutsche Amzütsschimmel von Kleinbürokraten in der jeweiligen Auslegung zur jeweiligen Ortssatzung & Toleranz wäre .

Pinkeln kannst Du ja zur Not in einen Kanister , aber wie willst Du das mit dem Ka**en lösen , und WO willst Du DAS sachgerecht entsorgen ?

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